VG Karlsruhe: Träger von Baumbestattungsanlage darf die Ablage von Grabschmuck verbieten und Gegenstände entfernen
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2021_01_08__13_35_34
VG Karlsruhe: Träger von Baumbestattungsanlage darf die Ablage von Grabschmuck verbieten und Gegenstände entfernen
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2021_01_08__13_35_34
Zwei Polizisten waren während einer Unfallaufnahme lebensgefährlich verletzt worden. Die #PolizeiOberpfalz, dessen Präsidium die beiden Polizisten angehörten, musste die traurige Nachricht veröffentlichen, dass die beiden Beamte im Krankenhaus verstorben sind.
Die Bayerische Polizeistiftung hat ein eigenes Spendenkonto für die Familien der beiden Verstorbenen eingerichtet.
Spendenkonto über die Polizeistiftung bei der BBBank
IBAN: DE02 6609 0800 0013 3333 37
Verwendungszweck "für Kollegen der VPI Amberg"
Die Telekom verschenkt 100 GB Datenvolumen für ALLE Mobilfunkkunden! Buchbar ab 07.12. 2020 - für Tarife die nach 2011 gebucht wurden.
Das Datenpaket soll entweder nur den Dezember über oder vom Tag der Einlösung an 30 Tage lang gültig sein, das ist derzeit noch unklar.
Der Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen Informationsschrift für Unternehmen, Führungs- und Einsatzkräfte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) , basierend auf der Broschüre "Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Feuerwehrangehörige" der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg steht ab sofort zum Download bereit.
Pünktlich zur beginnenden Backsaison hat Öko-Test die Testergebnisse des Mehl-Tests kostenlos freigegeben.
Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie rechtens
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_11_25__11_52_08
VG Aachen legt Corona-Schutzverordnung in NRW zulasten der Trauernden aus
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_11_17__11_24_16
Verwaltungsgericht Göttingen gibt Studenten Recht
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_11_16__15_38_36
Der eigentlich zahlungspflichtige Vater war kurzfristig verstorben
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_10_12__15_27_30
Das Interportal Aeternitas hat in einer Auflistung die Abrechung einer Leichenschau veröffentlicht und dabei auch Unregelmäßigkeiten festgestellt.
"Viele Ärzte rechnen bei der Leichenschau weiterhin nicht korrekt ab, obwohl zu Jahresbeginn die Gebühren deutlich angehoben worden sind. Insbesondere bei der angegebenen Dauer der Untersuchung kommt es häufig zu Unregelmäßigkeiten.
Nach Ziffer 101 der überarbeiteten, seit Januar 2020 gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können für eine eingehende Leichenschau 165,77 Euro berechnet werden, wenn diese mindestens 40 Minuten gedauert hat. Aber immer wieder nehmen sich Ärzte für die Untersuchung des Leichnams und das Ausstellen des Totenscheins weitaus weniger Zeit und machen dennoch den vollen Satz geltend. Nach der GOÄ wären jedoch nur 99,46 Euro angemessen.
Abrechnen dürfen Ärzte neben den oben beschriebenen Gebühren für die eigentliche Leichenschau (inklusive Ausstellen des Totenscheins) ein Wegegeld und verschiedene Zuschläge, so dass sich am Ende ein üblicher Kostenrahmen zwischen 103 Euro und 265 Euro ergibt. Die genauen Kosten sind abhängig von Dauer und Umfang der Leistung, Todesumständen, Uhrzeit und Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis (alternativ des Wohnorts des Arztes) zum Ort der Leichenschau. Einfließen kann zum Beispiel der - oft unberechtigter Weise berechnete - Erschwerniszuschlag. Er darf nur erhoben werden, wenn aus besonderen Umständen ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens 10 Minuten resultiert.
Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, hat bereits zu Jahresbeginn gewarnt, dass die reformierte GOÄ zu unübersichtlich ist und zu Missbrauch einlädt. "Wie befürchtet wird weiterhin zu oft falsch abgerechnet - wie schon bei der älteren Fassung der GOÄ", bemängelt der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Die zahlreichen verschiedenen Ziffern, Paragraphen und Zuschläge machen es den Angehörigen sehr schwer, die Korrektheit einer Rechnung einzuschätzen. Darüber hinaus gelten Ärzte für viele Menschen als Vertrauenspersonen, deren Abrechnung kaum angezweifelt wird. Hinzu kommt die Trauer nach einem Todesfall, in der finanzielle Fragen meist in den Hintergrund rücken.
Aeternitas rät, dennoch genau zu prüfen, ob die in der Rechnung angegebene Zeit mit der tatsächlich aufgewendeten übereinstimmt. Ärzte müssen belegen können, wie viel Zeit sie für die Leichenschau benötigt haben.
Ein Verzicht auf die Leichenschau ist nicht möglich. Sie ist für alle Verstorbenen vorgeschrieben, bevor bestattet werden darf. Die Kosten tragen die Angehörigen. Nach den weitaus günstigeren, bis Ende 2019 gültigen Gebührensätzen waren hier maximal (und das nur in besonderen Fällen) 76,56 Euro fällig.
Ausführliche Informationen zu den Gebühren für eine Leichenschau und wie sie sich aus den Regelungen der GOÄ im Detail zusammensetzen (aktueller Stand und Situation bis Ende 2019) finden Sie in den Dateien unterhalb dieses Artikels." Quelle: Aeternitas 09_2020
Der Vatikan hat seine Ablehnung von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid bekräftigt und will Betroffenen künftig die Sterbesakramente verweigern. Dies geht aus einem am Dienstag, 22.09.2020 veröffentlichten Brief der Glaubenskongregation zu Maßnahmen zum Ende des Lebens hervor, den Papst Franziskus abgesegnet hat. In dem Schreiben heißt es, Patienten, die durch Sterbehilfe oder assistierten Suizid sterben wollten, sollten zukünftig nicht mehr die Sakramente Sterbekommunion, Salbung und Beichte gewährt werden.
Jeder, der sich "für diesen schweren unmoralischen Akt" entschieden habe und an der Entscheidung festhalte, könne die Sakramente nicht erhalten, heißt in den Richtlinien der katholischen Kirche. Ausnahmen könne es geben, wenn ein Priester überzeugt sei, dass die sterbende Person ihre Meinung geändert habe. Auch wenn der Patient bewusstlos sei und man Reue annehmen könne, dürfe er die Sakramente erhalten.
Euthanasie sei ein "Verbrechen gegen das menschliche Leben", ein "in sich böser Akt, in jeder Situation und unter allen Umständen", heißt es. Der Vatikan interpretiert den Wunsch von Schwerkranken nach dem Tod nicht als Bitte um Sterbehilfe, sondern als "schmerzgeplagten Ruf nach Liebe und Hilfe". Ein Kranker habe "im letzten Lebensstadium Anspruch darauf, dass man ihm hilft, ihn umsorgt, ihn liebt". Es sei aber legitim, "auf Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache und schmerzhafte Verlängerung des Lebens bewirken könnten". Quelle: (dpa)
Eine PDF-Datei mit allen Daten reicht nicht aus
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_09_09__09_01_17
Landessozialgericht weist Klage des Antragstellers dennoch ab
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_09_02__09_22_44
Verwaltungsgericht gibt Klägerin Recht
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_08_31__15_00_12
Für die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Kliniken des Landkreises Lörrach suchen wir in Teilzeitbeschäftigung (50%) ab 1.10.2020 oder nach Vereinbarung einen Körpertherapeuten (w/m/d) z.B. Körperpsychotherapie oder Konzentrative Bewegungstherapie.
Kennziffer: L 4620 MTD Psych
Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über unser Bewerberportal.
Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sucht zum 01.02.2021 zunächst befristet auf zwei Jahre (mit Aussicht auf Entfristung) eine/n Fachtherapeut* in (m/w/d) im Bereich der körperzentrierten/bewegungszentrierten Arbeit (50 % Stellenumfang).
TAGESKLINIK PIONIERSTRASSE
Herrn Dr. Axel Meinhardt
Pionierstraße 19, 50735 Köln
Die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Innere VI) am Klinikum Lüdenscheid mit den Bereichen Station, Tagesklinik, Konsiliar- und Liaisondienst und Ambulanz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit eine Körpertherapeutin / Tanztherapeutin m/w/d möglichst mit tiefenpsychologischem/psychodynamischem Schwerpunkt.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte an:
Märkische Kliniken GmbH, Klinikdirektor Dr.med. G.Hildenbrand,
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Innere Medizin VI),
Paulmannshöher Str. 14, 58515 Lüdenscheid
NEU: Refugium im Haus Werdenfels in Nittendorf bei Regensburg
Ein Ort, an dem persönliche Heilswege gegangen werden können. Dieser Raum ermöglicht es, Lebensthemen, Entscheidungssituationen oder ungeklärten Fragen Aufmerksamkeit zu schenken. Ein Aufenthalt im Refugium ist heilsam für Leib und Seele. Das Refugium will und kann kein Therapieersatz sein. Info Flyer ansehen oder downloaden.
Verwaltungsgericht Trier sieht Achtung der Totenruhe als vorrangig an
Quelle: https://www.aeternitas.de/inha…ikel/2020_07_24__09_00_00