Beiträge von H.Wittmann

    Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) tritt als eine verzögerte psychische Reaktion auf ein extrem belastendes Ereignis, eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes auf. Die Erlebnisse (Traumata) können von längerer oder kürzerer Dauer sein, wie z.B. schwere Unfälle, Gewaltverbrechen, Naturkatastrophen oder Kriegshandlungen, wobei die Betroffenen dabei Gefühle wie Angst und Schutzlosigkeit erleben und in Ermangelung ihrer subjektiven Bewältigungsmöglichkeiten Hilflosigkeit und Kontrollverlust empfinden.


    Dieser Film erklärt in 10min das Thema PTBS. Traumatisierungen im häuslichen, familiären Umfeld von Kindern werden hier nicht angesprochen.


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    Pressemitteilung vom 30.03.2021 www.berlin.de


    Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2021:

    Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Innensenator Andreas Geisel den Gesetzesentwurf über die psychosoziale Notfallversorgung für das Land Berlin beschlossen. Mit diesem Gesetz stellt Berlin als erstes Bundesland die psychosoziale Notfallversorgung auf eine rechtliche Grundlage und verbessert die psychologische Betreuung von Notfallopfern, Angehörigen, Hinterbliebenen, Zeugen und/oder Vermissenden.


    Zur Weiterentwicklung sind die notwendigen Strukturen und Schnittstellen gesetzlich umzusetzen, die einen reibungslosen und koordinierten Einsatz der Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung gewährleisten.


    Ein Anliegen des Gesetzes ist es auch, die bereits bestehenden und gut funktionierenden Strukturen der psychosozialen Notfallversorgung in Berlin zu erhalten und die Arbeit der überwiegend ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte zu stärken. Die Regelungen des Gesetzes beschränken sich dabei vorwiegend auf die akute Phase nach einem Unglücks- oder Notfallereignis.

    Das Land Berlin ist dieser Problematik frühzeitig begegnet und hat bereits im Jahre 2009 eine Rahmenvereinbarung zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadenslagen in Berlin mit dem Ziel ressortübergreifender Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure der psychosozialen Notfallversorgung geschaffen.


    Unglücksfälle und Ereignisse wie der Terroranschlag vom Breitscheidplatz im Jahr 2016 haben das Bewusstsein gegenüber psychosozialen Belangen betroffener Menschen nachdrücklich geschärft. Neben der medizinischen Erstversorgung ist die psychosoziale Notfallversorgung ein wirkungsvolles Instrument, um betroffenen Menschen dabei zu helfen, ihre belastenden Erfahrungen zu verarbeiten.


    Damit wird die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Alltag unterstützt und Menschen geholfen, das Erlebte zu verarbeiten und mit den psychischen Auswirkungen umzugehen.

    Vorrangige Aufgabe der psychosozialen Notfallversorgung im Sinne dieses Gesetzes ist die kurzfristige, methodisch-strukturierte, nicht-therapeutische und psychosoziale Unterstützung, die von betroffenen Personen in der Akutphase in Anspruch genommen werden kann. Hierzu gehört auch das Angebot der Vermittlung in das soziale Netzwerk der betroffenen Personen, in mittel- und langfristige psychosoziale Hilfsangebote oder in die ambulante oder stationäre Versorgung.


    Die bei der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung eingerichtete Zentrale Anlaufstelle koordiniert die mittel- und langfristigen Unterstützungsangebote des Landes Berlin für betroffene Personen von Terroranschlägen und Großschadensereignissen.


    Zur Koordinierung wird eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter psychosoziale Notfallversorgung bei der Berliner Feuerwehr installiert. Die psychosoziale Notfallversorgung von Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei wird weiter von den jeweiligen Dienststellen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.

    Wie wahrscheinlich ist es, sich in einem Innenraum über Aerosole mit dem Coronavirus zu infizieren, und welche Maßnahmen helfen dagegen?


    Auch wenn sich die Fachwelt noch nicht ganz einig ist, gehen viele Experten davon aus, dass Aerosolpartikel bei der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren eine wichtige Rolle spielen. Aerosole entstehen beim Atmen, Husten oder Niesen, aber auch beim Reden und Singen. Anders als Tröpfchen fallen sie nicht schnell zu Boden, sondern können längere Zeit in der Luft bleiben und sich im ganzen Raum verteilen. In Innenräumen, in denen viele Menschen längere Zeit zusammen sind, ist die Gefahr also besonders groß, sich auch über Aerosole mit dem Coronavirus anzustecken. Doch wie hoch ist das Infektionsrisiko wirklich? Und wie stark lässt es sich durch Maske Tragen, Lüften und Abstandhalten reduzieren?


    Forscher des Max-Planck-Instituts für Chemie und des Cyprus Instituts, Zypern, haben nun eine Studie veröffentlicht, in der sie einen einfachen Rechenalgorithmus vorstellen, um die Wahrscheinlichkeit von Coronavirusinfektionen durch Aerosole in Innenräumen abzuschätzen.


    Covid-19-Ansteckungsrisiko selbst berechnen

    Zwei Polizisten waren während einer Unfallaufnahme lebensgefährlich verletzt worden. Die #PolizeiOberpfalz, dessen Präsidium die beiden Polizisten angehörten, musste die traurige Nachricht veröffentlichen, dass die beiden Beamte im Krankenhaus verstorben sind.


    https://www.sueddeutsche.de/


    Die Bayerische Polizeistiftung hat ein eigenes Spendenkonto für die Familien der beiden Verstorbenen eingerichtet.


    Spendenkonto über die Polizeistiftung bei der BBBank
    IBAN: DE02 6609 0800 0013 3333 37
    Verwendungszweck "für Kollegen der VPI Amberg"

    Der Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen Informationsschrift für Unternehmen, Führungs- und Einsatzkräfte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) , basierend auf der Broschüre "Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Feuerwehrangehörige" der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg steht ab sofort zum Download bereit.

    Der Vatikan hat seine Ablehnung von Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid bekräftigt und will Betroffenen künftig die Sterbesakramente verweigern. Dies geht aus einem am Dienstag, 22.09.2020 veröffentlichten Brief der Glaubenskongregation zu Maßnahmen zum Ende des Lebens hervor, den Papst Franziskus abgesegnet hat. In dem Schreiben heißt es, Patienten, die durch Sterbehilfe oder assistierten Suizid sterben wollten, sollten zukünftig nicht mehr die Sakramente Sterbekommunion, Salbung und Beichte gewährt werden.


    Jeder, der sich "für diesen schweren unmoralischen Akt" entschieden habe und an der Entscheidung festhalte, könne die Sakramente nicht erhalten, heißt in den Richtlinien der katholischen Kirche. Ausnahmen könne es geben, wenn ein Priester überzeugt sei, dass die sterbende Person ihre Meinung geändert habe. Auch wenn der Patient bewusstlos sei und man Reue annehmen könne, dürfe er die Sakramente erhalten.


    Euthanasie sei ein "Verbrechen gegen das menschliche Leben", ein "in sich böser Akt, in jeder Situation und unter allen Umständen", heißt es. Der Vatikan interpretiert den Wunsch von Schwerkranken nach dem Tod nicht als Bitte um Sterbehilfe, sondern als "schmerzgeplagten Ruf nach Liebe und Hilfe". Ein Kranker habe "im letzten Lebensstadium Anspruch darauf, dass man ihm hilft, ihn umsorgt, ihn liebt". Es sei aber legitim, "auf Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache und schmerzhafte Verlängerung des Lebens bewirken könnten". Quelle: (dpa)

    Der Bundestag hat ein Gesetz gebilligt, mit dem der Persönlichkeitsschutz gestärkt werden soll: Das heimliche Fotografieren oder filmen von Unfallopfern ist künftig eine Straftat. Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Bislang schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer. Zum verbesserten Schutz von Unfallopfern vor Gaffer-Fotos erklärte die Ministerin, wer schwer Verletzte oder gar Tote aus "reiner Sensationsgier" fotografiere, "verletzt jeden menschlichen Anstand". Bislang sei solches Fotografieren von Verstorbenen nicht strafbar, diese Lücke werde jetzt geschlossen.


    Das Strafrecht schützt bislang durch § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen lebende Personen unter anderem vor der Herstellung von Bildaufnahmen, die ihremHilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen und davor, dass dritten Personen Bildaufnahmen zugänglich gemacht werden, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Verstorbene Personen gehören hingegen nach geltendem Recht bisher nicht zum geschützten Personenkreis des § 201a StGB.


    Zur Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen sieht das Gesetz jetzt vor, den nach § 201a Absatz 1 StGB geschützten Personenkreis zu ergänzen, so dassm künftig auch verstorbene Personenm geschützt sind. Durch Einfügung einer neuen Nummer, 3 werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst. Über den angepassten Verweis in den nachfolgenden Nummern 4 und 5 neuer Zählung wird auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von Bildaufnahmengegenüber Dritten erfasst. Wie in Bezug auf lebende Personen werden auch in Bezug auf verstorbene Personen nur die unbefugten Handlungen erfasst. Darüber hinaus wird auch der Anwendungsbereich des § 201a Absatz 2 StGB auf Bildaufnahmen von verstorbenen Personen erweitert.

    Im gemeinnützigen Verein PSU-Akut haben sich 2013 engagierte Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen aus dem bayerischen Gesundheits- und Rettungswesen zusammengeschlossen, um Kolleg*innen psychosoziale Unterstützung bei schwerwiegenden bzw. psychisch traumatisierenden Ereignissen im Arbeitsalltag anzubieten. So genannte Kollegiale Unterstützer*innen (Peers) arbeiten im Bereich der Prävention und bieten im Ereignisfall Gespräche zur Stabilisierung und Entlastung an. Darüber hinaus vermitteln sie betroffene Kolleg*innen bei Bedarf an geeignete Fach- und Beratungsstellen.

    Coronavirus in Frankreich

    Das Elsass gilt als Corona-Epizentrum Frankreichs, die Lage ist dramatisch. Jetzt wird bekannt, dass sehr betagte Covid-19-Kranke nun wohl nicht länger beatmet werden. Katastrophenmediziner berichten angesichts der Corona über dramatische Zustände im Elsass. Demnach arbeiten Mediziner an der Universitätsklinik Straßburg auch dann weiter mit Corona-Patienten, wenn sie selbst infiziert sind. Zudem würden über 80-jährige Patienten nicht mehr beatmet. Seit dem Wochenende würden Patienten, die älter sind als 80 Jahre, an der Straßburger Klinik nicht mehr beatmet. So werde auch verfahren mit Patienten in Pflegeheimen in dem Alter, die beatmet werden müssten. Sie sollen durch den Rettungsdienst eine "schnelle Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln" erhalten. Die Ethikkommission gebe diese Vorgehensweise vor. Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin in Tübingen schreibern das in einem Bericht an die baden-württembergische Landesregierung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

    Gratiszugang iFightDepression der Deutschen Depressionshilfe . Die Depressionhilfe stellt ihr Online-Programm iFightDepression zur Struktu­rierung des Alltags nun aufgrund der Corona-Krise Betroffenen für sechs Wochen ohne Einschränkungen zur Verfügung. Normalerweise setze das Programm eine Begleitung durch einen Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten voraus. Da viele Patienten durch das Corona-Virus zuhause bleiben müssten und Hausärzte und Psychotherapeuten an ihre Belastungsgrenzen stießen, sei das Programm nun auch ohne Begleitung zugänglich.


    https://www.aerzteblatt.de/…/Stiftung-Deutsche-Depressionsh…

    Die Einschnitte in das Alltagsleben aufgrund des Coronavirus betreffen inzwischen auch die kirchlichen Bestattungen.


    "Trauergottesdienst entfällt und die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt."

    "Aufgrund der momentanen Situation findet der Trauergottesdienst zu einem späteren Zeitpunktstatt."


    Diese und ähnliche Hinweise in den Sterbeanzeigen begleiten uns schon seit einigen Tagen. Die Corona-Krise macht auch vor dem Tod nicht halt. Wer in diesen Tagen einen lieben Menschen verliert, hat es besonders schwer mit der Trauer. Weder auf den Friedhöfen noch in anderen Räumlichkeiten können Trauerfeiern abgehalten werden. Dabei ist gerade nach dem Verlust eines lieben Menschen die Trauerfeier, das persönliche letzte Fest in der Gemeinschaft. Selbst Bestattungsunternehmen empfehlen inzwischen Schutzmaßnahmen um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Unter anderem erklären viele Kirchen den Verzicht auf Weihwasser am Sarg, von Einwurferde, der Benutzung eines Mikrofons. Empfohlen wird ausserdem eine Anwesenheitsliste zur Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten. Keine weinenden Trauergäste, keine tröstenden Umarmungen, keine Reden zu Ehren an einen geliebten Menschen.


    Fast ohnmächtig fühlen sich die Menschen in der emotionalen Ausnahmesituation nach dem Verlust eines nahen Angehörigen. Um wieviel mehr trifft diese Ohnmacht Menschen, die in diesen Tagen ständig neuen, auf unbestimmte Zeit erlassenen Regeln ausgesetzt sind? Wenn plötzlich die eigenen Ressourcen versiegen weil tröstende Umarmungen von mitfühlenden, vielleicht zuvor gar nicht so nahestehenden Menschen fehlen und aus Gründen der Vernunft auch unterlassen werden sollen. Das Angebot, sich von den Verstorbenen am offenen Sarg zu verabschieden ist wichtig und oftmals ein Dreh- und Angelpunkt der Trauer. Nur für die engsten Angehörigen wird es dieses Abschied nehmen auf zunächst unbestimmte Zeit noch geben. Bei der Beisetzung der Urne oder des Sargs am Friedhof dürfen ebenfalls nur die engsten Angehörigen anwesend sein. Doch zumindest dieser kleine Kreis kann die Beisetzung persönlich gestalten.


    Es gibt aber auch kirchliche Stimmen, die sich in ihrem seelsorglichen Auftrag nicht beschränken lassen wollen und sich dabei auf die Religionsfreiheit berufen. Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht in Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hält diesen Einwand für abwegig. "Es handelt sich ja nicht um ein dauerhaftes Verbot, sondern um temporäre Maßnahmen, die einem gesundheitspolitisch nachvollziehbaren Plan folgen, um möglichst viele Menschenleben zu retten."


    Der Appell richtet sich deshalb an alle Betroffenen, für diese Maßnahmen auch Verständnis zu zeigen. Besprechen sie mit ihrem Bestatter was vor Ort noch machbar ist. Bei einer Feuerbestattung kann z.B. die Urnentrauerfeier zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Das Gießen der Gräber ist bis zum heutigen Tag unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen ohne Einschränkung möglich. Wie es im Falle einer Ausgangsbeschränkung aussieht ist noch unklar, wird jedoch sicherlich in den Medien kommuniziert werden.

    Assistierter Suizid als Option? Dazu gibt es seit heute eine Grundsatzentscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur Sterbehilfe verkündet – präzise ausgedrückt: zur "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung". Die war Ende 2015 nach langen Debatten im Bundestag unter Strafe gestellt worden. "Geschäftsmäßig" meint hier nicht "kommerziell", sondern eine "auf Wiederholung angelegte Handlung“.


    Vereinen, Organisationen und Ärzten drohten bislang Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, wenn ihre Suizidhilfe auf Wiederholung angelegt ist. Bedeutet somit das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben auch das Recht auf eine autonome Entscheidung über das Sterben? Das heutige Urteil besagt , dass sich der Staat nicht in das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einmischen darf. Und das beinhalte auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen, so das Karlsruher Gericht. Es geht somit um die letzte Freiheit, die ein Mensch vor seinem Tod hat. Der 2015 beschlossene und seitdem heftig umstrittene Strafrechtsparagraf 217 ist also nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.


    Kritik kommt von der Deutschen Palliativ-Stiftung: Die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde werde damit "zur normalen Dienstleistung". Auch die Kirchen kritisieren die Entscheidung als "Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur". Wichtiger sei stattdessen eine "deutliche Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung."


    Die Kehrseite der Medaille: Missbrauch ist nie auszuschließen. Fragen bleiben: Wie lässt sich verhindern, dass unentschlossene Sterbewillige von professionellen Sterbehelfern zusätzlich zu einem Suizid motiviert werden? Welche Rolle darf der Profit beim assistierten Freitod spielen? Wie soll mit Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen umgegangen werden? Und wie lässt sich sicherstellen, dass Lebensmüde zuerst professionelle Lebenshilfe erhalten, bevor die Suizid-Option in den Vordergrund rückt?


    Am Ende sollte und muss aber jedes Argument gegen die Suizidhilfe auch Artikel 1 unseres Grundgesetzes standhalten. Und das bedeutet: Wenn die Würde des Menschen unantastbar ist, darf auch einem Sterbenden nicht die Würde genommen werden.

    Ohne Groll schläft es sich auch besser. Bei einer Studie von Loren Toussaint (Luther College) mit mehr als 1400 Prbanden im Durchschnittsalter von 44 Jahren gaben diese an, dass Verzeihen gegenüber seinen Mitmenschen für ruhige Nächte sorgt. Jene, die nachsichtiger mit sich selbst und mit anderen umgehen, bekommen nicht nur mehr Schlaf, sondern auch besseren Schlaf. anderen und sich selbst zu vergebne hilft, jene Gefühle abzubauen, die uns nachts wachhalten. Darunter fallen Wut, Groll und Reue. Die Gedanken kreisen dann nicht mehr um ein und dasselbst Thema, sonder finden Nachtruhe.


    Wenn das immer so einfach wäre ||!

    Wer kennt das nicht? Viele Menschen machen sich ständig über alltägliche oder schwerwiegende Probleme Gedanken und kommen überhaupt nicht zur Ruhe. Das ist oft kein Zeichen einer psychischen Erkrankung und doch belastend. Nicht selten sogar im Urlaub. Man liegt am Traumstrand um sich zu entspannen, doch schon nach wenigen Tagen fängt man an, sich in Grübeleien zu verstricken. "Was war? Was wird sein?" Das Kreisen um Vergangenheit und Zukunft kann uns sogar den lang ersehnten Urlaub verderben. Dass Grübeln weit verbreitet ist und nicht guttut zeigt z.B. die Studie der inzwischen verstorbenene Yale-Professorin Susan Nolen-Hoeksema. Dabei wurden Fragen eingesetzt die Menschen ins Grübeln bringen: "Denken Sie an Ihren Charakter und wie Sie gern sein möchten". Tatsächlich wurde auf diese Weise eine Gruppe von gesunden, jungen Studierenden innerhalb von acht Minuten dazu gebracht, ihre Zukunft düster und pessimistisch zu sehen. Offenbar genügt ein einziger grüblerischer, kritischer Gedanke um viele weitere zu wecken, die dann überhandnehmen. Der sog. "Hefeteig-Effekt des Grübelns".


    Die Beruhigung von Gedanken oder Sorgen und Befürchtungen vorbeiziehen zu lassen und nicht weiter zu beachten, gelingt meinst nicht ohne weitere Hilfsmittel. Techniken aus der Achtsamkeitsmeditation, zum Beispiel auch die Funktionelle Entspannung nach Marianne Fuchs tragen dazu bei, dass man den eigenen Gefühlen nicht mehr hilflos ausgeliefert ist. Grundsätzlich reicht es nicht aus, nur ein paar Übungen in den Alltag einzubauchen. Wichtg ist es vielmehr, sich beständig mehr Moment und Zeiten ohne Termine zu gönnen. Besonders Menschen, die ihr eigenes Handeln ständig hinterfragen und Sorge haben etwas falsch gemacht zu haben produzieren bei sich Stress und Hektik. Das gilt auch wenn man anderen Menschen immer gefallen will und ständig die Umgebung abscannt ob man etwas Blödes gesagt oder sich blamiert hat. Das schafft einen Nährboden für Gedanken in Endlosschleife. Dazu beschleichen uns zusätzlich Beruhigungs- oder Trostgedanken, die oft mit dem Grübeln einher gehen. "Bin ich häßlich?", "Warum geht es mir so schlecht?" werden typischerweise immer von Beruhigungsgedanken "Andere sehen noch häßlicher aus", "Dem geht es noch wesentlich schlechter als mir, also ist alles gut", begleitet. Solche Gedankenmuster auszuhalten und zu durchbrechen hinterlässt vermutlich ersteinmal Angst bei den Betroffenen, wird aber nach dem überstehen einer Durststrecke durchaus als entlastend empfunden.


    Als Partner eines "Grübelkandidaten" übernimmt man ja auch immer wieder den Beruhigungspart. Antworten wie "Du musst dir keine Sorgen machen", "Alles wird gut" können aber auch das Sorgensystem aufrechterhalten. Wichtig wäre hier nicht in das Pingpongspiel aus Sorge und Beschwichtigung mit einzusteigen. Sollte der Leidensdruck so hoch werden, dass der Alltag nicht mehr lebenswert ist, könnte das eventuell ein Alarmzeichen für eine medizinische Indikaton sein.


    Mit welchen Techniken und Übungen begegnet ihr dem Kopfkino?

    Ich möchte hier das Ergebnis einer Studie vorstellen in der Partner über das Körpergewicht des anderen befragt wurden: Hält der Mann seine Frau für übergewichtig, steigt laut der Studie die Unzufriedenheit beider mit der Beziehung an. Findet eine Frau ihren Partner zu füllig, wirkt sich das dagegen nicht auf die Beziehung aus. Forscher hatten 197 Paare zu zwei Zeitpunkten nach der Auswirkung des Gewichts auf die Partnerschaft befragt. Quelle: DOI: 10.1177/0265407519880961


    Wie sind eure Erfahrungen auf Liebe und Beziehungen? Machen Beziehungen dick und warum?