[Corona] Umgang mit Trauer

    • Offizieller Beitrag

    Die Einschnitte in das Alltagsleben aufgrund des Coronavirus betreffen inzwischen auch die kirchlichen Bestattungen.


    "Trauergottesdienst entfällt und die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt."

    "Aufgrund der momentanen Situation findet der Trauergottesdienst zu einem späteren Zeitpunktstatt."


    Diese und ähnliche Hinweise in den Sterbeanzeigen begleiten uns schon seit einigen Tagen. Die Corona-Krise macht auch vor dem Tod nicht halt. Wer in diesen Tagen einen lieben Menschen verliert, hat es besonders schwer mit der Trauer. Weder auf den Friedhöfen noch in anderen Räumlichkeiten können Trauerfeiern abgehalten werden. Dabei ist gerade nach dem Verlust eines lieben Menschen die Trauerfeier, das persönliche letzte Fest in der Gemeinschaft. Selbst Bestattungsunternehmen empfehlen inzwischen Schutzmaßnahmen um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Unter anderem erklären viele Kirchen den Verzicht auf Weihwasser am Sarg, von Einwurferde, der Benutzung eines Mikrofons. Empfohlen wird ausserdem eine Anwesenheitsliste zur Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten. Keine weinenden Trauergäste, keine tröstenden Umarmungen, keine Reden zu Ehren an einen geliebten Menschen.


    Fast ohnmächtig fühlen sich die Menschen in der emotionalen Ausnahmesituation nach dem Verlust eines nahen Angehörigen. Um wieviel mehr trifft diese Ohnmacht Menschen, die in diesen Tagen ständig neuen, auf unbestimmte Zeit erlassenen Regeln ausgesetzt sind? Wenn plötzlich die eigenen Ressourcen versiegen weil tröstende Umarmungen von mitfühlenden, vielleicht zuvor gar nicht so nahestehenden Menschen fehlen und aus Gründen der Vernunft auch unterlassen werden sollen. Das Angebot, sich von den Verstorbenen am offenen Sarg zu verabschieden ist wichtig und oftmals ein Dreh- und Angelpunkt der Trauer. Nur für die engsten Angehörigen wird es dieses Abschied nehmen auf zunächst unbestimmte Zeit noch geben. Bei der Beisetzung der Urne oder des Sargs am Friedhof dürfen ebenfalls nur die engsten Angehörigen anwesend sein. Doch zumindest dieser kleine Kreis kann die Beisetzung persönlich gestalten.


    Es gibt aber auch kirchliche Stimmen, die sich in ihrem seelsorglichen Auftrag nicht beschränken lassen wollen und sich dabei auf die Religionsfreiheit berufen. Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht in Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hält diesen Einwand für abwegig. "Es handelt sich ja nicht um ein dauerhaftes Verbot, sondern um temporäre Maßnahmen, die einem gesundheitspolitisch nachvollziehbaren Plan folgen, um möglichst viele Menschenleben zu retten."


    Der Appell richtet sich deshalb an alle Betroffenen, für diese Maßnahmen auch Verständnis zu zeigen. Besprechen sie mit ihrem Bestatter was vor Ort noch machbar ist. Bei einer Feuerbestattung kann z.B. die Urnentrauerfeier zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Das Gießen der Gräber ist bis zum heutigen Tag unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen ohne Einschränkung möglich. Wie es im Falle einer Ausgangsbeschränkung aussieht ist noch unklar, wird jedoch sicherlich in den Medien kommuniziert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Coronavirus in Frankreich

    Das Elsass gilt als Corona-Epizentrum Frankreichs, die Lage ist dramatisch. Jetzt wird bekannt, dass sehr betagte Covid-19-Kranke nun wohl nicht länger beatmet werden. Katastrophenmediziner berichten angesichts der Corona über dramatische Zustände im Elsass. Demnach arbeiten Mediziner an der Universitätsklinik Straßburg auch dann weiter mit Corona-Patienten, wenn sie selbst infiziert sind. Zudem würden über 80-jährige Patienten nicht mehr beatmet. Seit dem Wochenende würden Patienten, die älter sind als 80 Jahre, an der Straßburger Klinik nicht mehr beatmet. So werde auch verfahren mit Patienten in Pflegeheimen in dem Alter, die beatmet werden müssten. Sie sollen durch den Rettungsdienst eine "schnelle Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln" erhalten. Die Ethikkommission gebe diese Vorgehensweise vor. Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin in Tübingen schreibern das in einem Bericht an die baden-württembergische Landesregierung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.