Neue Psychotherapie-Richtlinie

    • Offizieller Beitrag

    Neue Regeln für die Psychotherapie in Deutschland seit 01.April 2017. Sie soll die Wartezeiten beim Psychotherapeuten deutlich verkürzen: die neue Richtlinie - mit mehr Flexibilität für die Praxen. Beispielsweise bei den Kontingentschritten. Zudem wird die Gruppentherapie aufgewertet und die Psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt.


    Therapeutische Sprechstunde:

    • Jeder Psychotherapeut muss eine Sprechstunde anbieten. Hier soll festgestellt werden, ob ein Patient eine Therapie benötigt oder ob ihm anders geholfen werden kann. Ob eine Überweisung in eine Klinik ratsam ist und was der Patient selbst für seine Gesundheit tun kann.
    • Mindestens 25 min, bis zu 6 Sitzungen möglich.
    • Eine sich anschließende Therapie muss nicht zwingend bei dem aktuell behandelnden Therapeuten sein.
    • Ab April 2018 sind mind. 50min Anwesenheit in einer Sprechstunde die Voraussetzung für die Weiterbehandlung.

    Erreichbarkeit des Therapeuten

    Telefonische, wöchentliche Erreichbarkeit von mind. 200 min, falls Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt.


    Akutbehandlung:

    Neu sind 24 Sitzungen à 25 min möglich, die der Krankenkasse vom Therapeuten zu melden sind. Genehmigung nicht mehr erforderlich.


    Probatorische Sitzungen:

    Mind. zwei, max. vier Sitzungen vor Beginn der Therapie.


    Kurzzeittherapie:

    Max. 24 Sitzungen à 50 Minuten. Beantragung bei der Krankenkasse. Kein Gutachten mehr erforderlich. Automatische Bewilligung wenn die Krankenkasse nach 3 Monaten nicht auf den Antrag reagiert.


    Langzeittherapie:

    Bis zu 300 Sitzungen je nach Therapieforum. Erfordernis weiterer Gutachten und Bewilligungen.


    Rezidivprophylaxe:

    Ein begrenzter Anteil noch nicht in Anspruch genommener Sitzungen aus dem Langzeit-Kontingent kann zwei Jahre zur Rezidivprophylaxe genutzt werden (Anzeige des Therapieendes durch Therapeuten erforderlich).


    Terminservicestellen:

    Zuständigkeit der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung. Akutbehandlung nur, wenn vorher Sprechstunde in Anspruch genommen wurde und auf Empfehlung des Therapeuten. Die Servicestellen sind verpflichtet innerhalb von vier Wochen einen Termin anzubieten. Ansonsten muss der Patient einem Krankenhaus vorgestellt werden. Info der kassenärztlichen Bundesvereinigung

    "Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von Störungen, sondern die Fähigkeit, mit ihnen umzugehen." (Marianne Fuchs)