Ausnahmen von der Schweigepflicht

    • Offizieller Beitrag

    Schlagzeilen wie "Messerattentat in Würzburg", "Axtanschlag in der Regionalbahn“ oder "tödliches Familiendrama“ sind uns leider allen bekannt. Im Zuge der Aufarbeitung dieser schrecklichen Vorfälle werden immer wieder die Fragen gestellt "Warum haben die Sicherheitsbehörden nicht früher reagiert?“ und "Wieso war über die Täter nichts bekannt?“. Oftmals fehlt der Polizei für ein gezieltes frühzeitiges Einschreiten schlicht die Kenntnis aller Umstände, die für eine konkrete Lageeinschätzung notwendig sind. Ohne diese Informationen kann die Polizei aber nicht oder zumindest nicht rechtzeitig tätig werden.


    Deshalb spricht das Staatsministerium des Inneren mit einer Broschüre jetzt Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger an. Denn diese erhalten unter Umständen bereits frühzeitig Informationen über Ihre Gegenüber (z. B. Patienten), die Rückschlüsse auf eine mögliche Rolle als Opfer oder Täter einer Straftat zulassen.

    "Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von Störungen, sondern die Fähigkeit, mit ihnen umzugehen." (Marianne Fuchs)