Ärztliche Schweigepflicht bei Kindesmisshandlung

    • Offizieller Beitrag

    Ein Arzt stellt Anzeichen für Misshandlung bei einem Kleinkind fest und schaltet die Behörden ein. Der Verdacht bestätigt sich nicht, die Eltern klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hat der Mediziner richtig gehandelt?


    Ärzte dürfen beim Verdacht von Kindesmisshandlung ihre Schweigepflicht brechen. Das berichten die "Neue Juristische Wochenschrift" (Heft 9/2014) sowie das "Deutsche Ärzteblatt" unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Nach Meinung der Richter gilt dies auch dann, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Denn es sei nicht Sache der Ärzte, zu ermitteln, ob der Verdacht zutrifft oder nicht (Az.: 20 U 19/12).

    "Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von Störungen, sondern die Fähigkeit, mit ihnen umzugehen." (Marianne Fuchs)