Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG)). Eine einzige Ausnahme betrifft die sogenannten Serviceverpackungen. Diese werden vom Vertreiber am Ort der Abgabe der Ware befüllt (z. B. Brötchentüten, Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher, Imbisseinweggeschirr). Hier kann der Letztvertreiber verlangen, dass die Systembeteiligung von der Vorvertriebsstufe übernommen wird. Entsprechend gehen auch alle anderen Pflichten (z. B. Registrierung und ggf. Vollständigkeitserklärung) auf den Vorvertreiber über.