Beiträge von H.Wittmann

    Als der Kapitän voll bekleidet von Board sprang und durch das Wasser sprintete, irritierte er die anderen Badegäste, die im Wasser schwammen. “Nicht, dass er jetzt denkt, du ertrinkst”, sagte der Mann zu seiner Frau, da sie sich kurze Zeit zuvor mit Wasser bespritzt und geschrien hatten. “Was macht er hier?!”, fragte die Frau leicht gereizt ihren Mann. “Es geht uns gut!”, rief der Mann dem Kapitän zu. Aber der Kapitän ließ sich nicht aufhalten. Er schwamm unnachgiebig an dem Pärchen vorbei und schrie nur kurz “Weg da!”. Denn direkt hinter ihnen, nur wenige Meter entfernt, war die neunjährige Tochter gerade dabei zu ertrinken. Der Kapitän kam in allerletzter Sekunde. Das Mädchen fing an zu weinen und schluchzte: “Papa!”. Woher wusste der Kapitän aus so vielen Metern Entfernung, dass die Tochter gerade dabei war zu ertrinken und sowohl Mutter als auch Vater dies aus weniger als drei Metern nicht erkennen konnten? Der Kapitän ist ein ehemaliger Rettungsschwimmer der Küstenwache und hat durch eine fachliche Ausbildung gelernt, die Gefahren des Ertrinkens rechtzeitig zu erkennen. Und nein, wenn jemand ertrinkt, dann wird nicht, wie es oft im Fernsehen gezeigt wird, wild geschrien und gewunken.


    Sie sollten sicherstellen, dass Sie die Anzeichen des Ertrinkens erkennen. Denn bis die neunjährige Tochter mit letzter Kraft “Papa” sagte, hatte sie nicht einen Ton von sich gegeben. Das Ertrinken ist fast immer ein ruhiger und wortloser Vorgang. In der Realität wird selten gewunken, geschrien oder wie wild gestrampelt. Das, was Menschen tun, um tatsächliches oder vermeintliches Ertrinken zu verhindern, hat Dr. Francesco A. Pia die instinktive Reaktion (The Instinctive Drowning Response) genannt. Es gibt kein Geschrei, kein Gespritze und kein Gewinke. Überdenken Sie Folgendes: Der Tod durch Ertrinken ist der zweithäufigste Unfalltod (nach Verkehrsunfällen) bei Kindern bis zu einem Alter von 15 Jahren. Auch im nächsten Jahr werden wieder Kinder ertrinken. Etwa die Hälfte wird in einer Entfernung von nicht mehr als 20 Metern von einem Elternteil ertrinken. Und in 10% dieser Fälle wird ein Erwachsener sogar zusehen und keine Ahnung davon haben, was da gerade geschieht. Ertrinken sieht nicht aus wie ertrinken!

    Auf folgende Anzeichen müssen Sie beim Baden achten

    Dr. Pia erläuterte die instinktive Reaktion auf das Ertrinken in einem Artikel im Coast Guard´s On Scene Magazine:

    1. In den meisten Fällen sind ertrinkende Menschen physiologisch nicht dazu fähig, Hilfe zu rufen. Da das Atmungssystem auf das Atmen ausgelegt ist und die Sprache die zweite/überlagerte Funktion darstellt, muss zunächst die Atmung sichergestellt werden, bevor die Sprachfunktion stattfinden kann.
    2. Da sich der Mund beim Ertrinken unter der Wasseroberfläche befindet und nur kurzeitig wieder aus dem Wasser auftaucht, ist die Zeit für das Ausatmen, Einatmen und für einen Hilferuf zu kurz. Sobald sich der Mund einer ertrinkenden Person über der Wasseroberfläche befindet, wird schnell ausgeatmet und wieder eingeatmet, bevor der Kopf wieder unter Wasser abtaucht.
    3. Ein herbeiwinken ist nicht möglich. Die Arme werden instinktiv seitlich ausgestreckt und von oben auf die Wasseroberfläche gedrückt. Diese Schutzfunktion soll den Körper über der Wasseroberfläche halten, um weiter Atmen zu können.
    4. Eine bewusste Steuerung der Arme ist bei einer instinktiven Reaktion auf das Ertrinken nicht möglich. Ertrinkende Menschen sind aus physiologischer Sicht nicht dazu fähig, das Ertrinken durch bewusste und gesteuerte Bewegungen abzuwenden. Ein Winken nach Hilfe ist also nicht möglich.
    5. Während der Dauer des Ertrinkens befindet sich der Körper aufrecht im Wasser.

    In der Regel können sich Ertrinkende nur 20 bis 60 Sekunden an der Wasseroberfläche halten, bevor sie untergehen. Nicht viel Zeit für einen Rettungsschwimmer. Selbstverständlich befindet sich eine Person, die schreiend und winkend um Hilfe ruft, in einer ernsthaften Situation. Anders als beim tatsächlichen Ertrinken, können sich die betroffenen Personen an Ihrer eigenen Rettung beteiligen und z.B. nach Rettungsleinen oder -ringen greifen. Dieser Zustand wird als Wassernotsituation bezeichnet. Eine Wassernotsituation muss nicht zwangsläufig vor einer instinktiven Reaktion auf das Ertrinken auftreten.

    Weitere wichtige Anzeichen des Ertrinkens

    Sie sollten unbedingt auf folgende Anzeichen des Ertrinkens achten:

    • Der Kopf ist nach hinten geneigt und unter Wasser. Der Mund befindet sich auf einer Höhe mit der Wasseroberfläche
    • Die Augen sind glasig und leer
    • Die Augen sind geschlossen
    • Die Haaren hängen vor Stirn und/oder den Augen
    • Der Körper befindet sich vertikal im Wasser – die Beine werden nicht bewegt
    • Der Ertrinkende beschleunigt die Atmung und kämpft nach Luft
    • Die Betroffene Person unternimmt den Versuch zu schwimmen, kommt aber nicht voran
    • Es wird versucht sich auf den Rücken zu drehen.

    Sollte also ein Rettungsschwimmer plötzlich ins Wasser laufen und es sieht für Sie so aus, als wäre alles in Ordnung, dann täuschen Sie sich nicht. Der einfachste Hinweis des Ertrinkens wirkt nicht immer so, als würde jemand ertrinken. Seien Sie also vorsichtig. Wenn Sie sicher gehen wollen, dann fragen Sie die betreffende Person: “Geht es dir gut? Brauchst du Hilfe?”. Erhalten Sie eine Antwort, dann scheint es der Person wirklich gut zu gehen. Wenn nicht, dann bleiben Ihnen nur wenige Sekunden, um ihn zu retten. Und noch ein Hinweis für alle Eltern: Kinder, die im Wasser spielen, sind laut und machen Lärm. Sollte es still werden, dann sollten Sie nachschauen, weshalb.

    Telekom Aktion ab 14.06.2018 anlässlich der Fußball WM

    • 24 Stunden kostenlos mobil surfen am Eröffnungsspieltag 14.06., an allen Deutschland-Spieltagen 17.06., 23.06. u. 27.06. und an weiteren Aktionstagen je nach deutscher Beteiligung sowie an beiden Halbfinal-Spieltagen 10.07., 11.07. und am Finale 15.07.
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    Zur Aktion...

    Die Probleme beim Versand von Nachrichten über das Kontaktformular bzw. die jeweilige Mailadresse sind behoben. Sollte es weiterhin Probleme geben bitte um eine kurze Info im Forum. Ein Softwareupdate mit vielen Neuerungen, die vor allem im Hintergrund laufen wurde durchgeführt.

    Heute möchte ich über aktuelle Veränderungen informieren.


    Ab sofort finden die Angebote nicht mehr unter dem Namen Deutschsprachige Gesellschaft für Traumapastoral statt, sondern unter dem Namen:


    "Fortbildungs-Institut Trauma-Pastoral Bayern".

    Entsprechend ändert sich auch die web-site und lautet jetzt: www.trauma-pastoral.de

    Der Tod gehört zum Leben dazu, sagt der Volksmund. Dennoch zählt das Überbringen von Todesnachrichten sicherlich mit zu den schwierigsten Aufgaben von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen. Für die Hinterbliebenen wird dieser Moment alles verändern und für immer im Gedächtnis bleiben. Klar gehört es zum Job eines Polizisten Todesnachrichten zu überbringen – es ist aber eine der belastendsten und aufreibendsten Tätigkeiten im Polizeialltag. Ein tödlicher Unfall, ein Herzinfarkt, Arbeitsunfälle oder vielleicht ein Suizid – die Überbringer solcher tragischen Nachrichten müssen darauf vorbereitet sein. Wie es in einem Beamten selbst aussieht, zeigt dieser Artikel eines Bundespolizisten aus Hamburg.


    "Dein Bruder ist tot." Ich zerstöre eine heile Welt. (Link nicht mehr verfügbar)

    Warum es so wichtig und hilfreich ist, sich rechtzeitig Gedanken über sein Lebensende, seine Bestattung und sein Erbe zu machen und das auch festzuhalten, erläutert der Berliner Bestatter Eric Wrede. Was passiert, nachdem ein Mensch gestorben ist? Allerdings gibt es auch einige Dinge, die erledigt sein sollten, bevor ein Mensch verstirbt.

    • Was passiert mit mir als Patient?
    • Was passiert mit mir, wenn ich sterbe?
    • Wie mache ich ein Testament?

    Nachgefragt beim Bestatter

    Gemäß § 35 Abs. l Straßenverkehrsordnung (StVO) können bestimmte Personen von der Straßenverkehrsordnung befreit sein, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten erscheint. Zu diesen Personen beziehungsweise Organisationen zählen unter anderem die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Polizei. Nicht zu verwechseln sind diese Sonderrechte (§35 StVO) dabei mit den als "Wegerechte“ bezeichneten Vorrechten, die entstehen, wenn Blaulicht und Einsatzhorn verwendet werden (§ 38 Abs. l StVO). Ein wiederkehrendes rechtliches Problem bezüglich der Sonderrechte ist die Frage, ob Einsatzkräfte von Feuerwehr und Katastrophenschutz nach einer Alarmierung auch in einem Privat-Pkw Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Ganz klassisch tritt dieses Problem bei der freiwilligen Feuerwehr auf..... (die komplette rechtliche Abhandlung ist als PDF-Dokument im Anhang zu lesen)

    Funktionelle Entspannung hilft bei Stress. Wie? - Mach mal Pause

    Dorothee Schweitzer aus Köln und Sabine Wurzbacher aus München von der "Arbeitsgemeinschaft Funktionelle Entspannung" stellen in der Rheinbrücke, dem Magazin für die Stadt Köln, eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Übung vor.


    Sie heißt Schlappohren machen" und dauert nur knapp drei Minuten. Das Beste ist: Man kann sie fast überall machen. Im Büro, in der Straßenbahn, im Zug, zu Hause, sogar im Auto zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel. "Schlappohren machen" - beim Cocker Spaniel abgeschaut. (von Monika Salchert | 28. Okt 2016)


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    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat verglichen, wie stark sich die Energiefelder verschiedener Smartphone-Modelle auf den Körper auswirken. Seit 2002 erhebt das BfS in regelmäßigen Abständen die sogenannten "Spezifischen Absorptionsraten" oder SAR-Werte bei Mobiltelefonen. Diese SAR-Werte beschreiben die Menge an Energie, die vom Körper aufgenommen wird, wenn man das Handy beim Telefonieren am Kopf oder nah am Körper trägt. Für den Nutzer ist diese Energie oft in Form von Wärme spürbar. Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm gemessen. Sowohl die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP), als auch die deutsche Strahlungschutzkommission (SSK) und die EU-Kommission empfehlen, dass der SAR-Wert eines Handys zwei Watt pro Kilogramm nicht überschreiten sollte. Wie die aktuelle Erhebung zeigt, wird dieser Höchstwert von allen in Deutschland erhältlichen Modellen eingehalten. Verglichen wurden insgesamt 459 verschiedene Handymodelle. Dabei verlässt sich das BfS nur auf die Herstellerangaben. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.


    Die vollständige Liste findet sich auf der Webseite des BfS.

    Was passiert eigentlich mit einem Internet-Zugang, wenn ein User stirbt? Im Regelfall gilt: Das Nutzerkonto läuft nach dem Tod weiter! Aus diesem Grund ist es immens wichtig, das digitale Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln.


    Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Internetaktivitäten

    Nutzerkonten bei Mailing-Diensten, Online-Shops oder sozialen Netzwerken bleiben nach dem Ableben eines Users prinzipiell weiter aktiv. Auch online abgeschlossene Verträge müssen nach dem Tod des Vertragsnehmers erfüllt werden – hier sind die Erben in der Pflicht. Ein Facebook-Konto bleibt ohne Zutun der Hinterbliebenen ebenfalls sichtbar, auch wenn die Timeline schon lange stillsteht. Und private Fotos eines Verstorbenen können jahrelang in der Dropbox ihr Dasein fristen, wenn niemand die Zugangsdaten kennt. Um Ihren digitalen Nachlass zu ordnen, sollten Online-Nutzer bereits zu Lebzeiten eine Übersicht ihrer kompletten Internet-Aktivitäten erstellen. Dabei kommen oft mehr Zugänge zusammen, als man denkt!

    • E-Mail-Accounts,
    • Shopping-Accounts,
    • Newsletter-Anmeldungen,
    • Profile bei sozialen Netzwerken, Dating-Plattformen und Foren,
    • Online-Banking-Konten,
    • Online-Bezahldienste (paydirekt etc.),
    • Accounts bei Foto-, Video- und Musikstreaming-Diensten,
    • Konten bei Entertainment-Services inklusive kostenpflichtiger Premium-Mitgliedschaften sowie
    • eigene Blogs und Abos.

    Für Dritte nicht einsehbar, aber im Todesfall auffindbar, sollten zu jedem Account die Log-in-Daten notiert werden. Dazu gehören im Regelfall die E-Mail-Adresse, der Nutzername und das Passwort. Außerdem sollte ein zusätzliches handgeschriebenes Dokument einen oder mehrere Bevollmächtigten nennen (Vor- und Zuname, Adresse, am besten auch Geburtsdatum), der/die sich dann später um die digitalen Zugänge kümmern darf/dürfen. Wichtig ist außerdem, dass im Dokument die Formulierung "auch über meinen Tod hinaus“ steht. Die Vollmacht kann auch schon zu Lebzeiten eingesetzt werden, zum Beispiel wenn ein User schwer erkrankt und sich nicht mehr selbst um seine Online-Accounts kümmern kann.


    Digitaler Nachlass gehört unweigerlich zum Testament

    Die Liste aller Accounts und die Vollmacht sind – eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen – am besten zusammen mit dem Testament aufzubewahren. Am sichersten lagern diese Dokumente bei einem Notar. Wichtig: Sobald sich ein Passwort ändert oder ein weiterer Account eröffnet wird, sollte die Aufstellung aktualisiert werden. Hinterbliebene, die diese Übersichten in die Hand bekommen, können dann zum Beispiel die hinterlegten Dateien aus der Cloud herunterladen, offene Rechnungen prüfen und gegebenenfalls noch bezahlen sowie sämtliche Services löschen. Dabei gilt: Es ist ihnen nicht erlaubt, sich zum Beispiel bei einem Messenger-Dienst anzumelden und den Chatverlauf des Verstorbenen zu lesen. Noch ungeklärt ist derzeit, ob Hinterbliebene die Mails von Verstorbenen lesen dürfen – schließlich fallen diese unter das Telekommunikationsgeheimnis.


    Die meisten Online-Anbieter haben inzwischen allerdings einen speziellen Link eingerichtet, unter dem Erben den digitalen Nachlass verwalten oder löschen können. Oft lassen sich hier auch verkürzte Sonderkündigungsfristen nutzen. Es kann allerdings sein, dass Betreiber von Onlineportalen einen Nachweis über den Todesfall haben möchten – zum Beispiel die Sterbeurkunde. Bei vielen Online-Anbietern dürfen Nutzer selbst über ihren digitalen Nachlass bestimmen. So lässt sich zum Beispiel bei Google und auch Facebook unter "Kontoverwaltung“ festlegen, ob im Todesfall der Account in einen Gedenkzustand versetzt werden soll (das Profil ist noch sichtbar und Leser können Beileidsbekundungen abgeben) oder komplett gelöscht wird. In letzterem Fall werden die hinterlegten Bilder und Nachrichten dann innerhalb einer bestimmten Frist entfernt.


    Bitcoins, Bücher, Blogs: Was passiert mit meinem digitalen Vermögen?

    Ein weiterer Punkt im digitalen Nachlass betrifft Spiele-, Musik-, Film- und Buchdateien, die vom Nutzer im Laufe der Jahre im Internet erworben wurden. Diese können unter Umständen einen erheblichen Wert darstellen. In den meisten Fällen regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, dass im Todesfall die Nutzungsrechte an den Dienstbetreiber zurückfallen (zum Beispiel bei iTunes) - schließlich sind die heruntergeladenen Daten an ein bestimmtes Nutzerkonto gebunden. Noch nicht im deutschen Erbrecht geregelt ist jedoch der folgende Fall: Erbt ein Hinterbliebener zum Beispiel ein Tablet oder einen E-Book-Reader und das Gerät ist noch beim Online-Dienst angemeldet, kann er auch auf die gespeicherten Daten zurückgreifen - und zum Beispiel Musik hören, Filme ansehen oder E-Books lesen. Auch weitere Spezialfälle sind noch nicht einwandfrei geregelt: Was ist zum Beispiel, wenn der Verstorbene einen erfolgreichen Blog im Internet hatte? Wem gehören die Rechte an Texten und Bildern? Wie verhält es sich mit eventuellen Werbeeinnahmen? Und was passiert mit digitaler Währung wie Bitcoins nach dem Tod? Solange die rechtlichen Aspekte noch nicht einwandfrei geklärt sind, sollten Online-Nutzer ihr Testament um diese Punkte ergänzen und dezidiert auflisten, an wen das digitale Vermögen im Todesfall gehen soll


    Finger weg von dubiosen Online-Dienstleistern

    Da das Thema digitaler Nachlass immer mehr an Bedeutung gewinnt, gibt es mittlerweile auch spezielle Unternehmen, die im World Wide Web die Abwicklung des digitalen Erbes anbieten. Auch wenn sicherlich nicht alle Anbieter zu den schwarzen Schafen gehören, weist die Verbraucherzentrale darauf hin, wie schwer es ist, die Seriosität dieser Anbieter zu überprüfen. Zudem rät sie unbedingt davon ab, externen Dienstleistern private Passwörter zu überlassen. Der digitale Nachlass ist und bleibt Sache der Erben. Mit den beschriebenen Tipps können Internet-Nutzer aber dafür sorgen, dass ein digitales Erbe nicht zur Bürde aus Bits und Bytes wird. (Quelle: Postbank/Themenwelten)

    Derzeit ist der Organspendeausweis als Plastikkarte im Scheckkartenformat bei der BZgA wieder kostenlos zum Bestellen verfügbar! Und passend dazu auch der Taschenkalender 2018, eine doppelseitig bedruckte PVC-Karte im Scheckkartenformat!


    Noch an der Unfallstelle entscheiden sich Eltern eines 9jährigen Mädchens für eine Organspende. Wie würde ich auf Nachfrage des Notarztes entscheiden, wenn es mein Kind/Partner wäre? Wäre es besser ich müsste einer Organentnahme nur "widersprechen"?


    Eine Gesetzesänderung soll Zahl der Organspenden erhöhen. Diskutiert wird in der Politik zur Zeit eine mögliche Änderung des Transplantationsgesetzes. Eine Reform sei ethisch geboten, um mehr Organspenden zu ermöglichen so einige Politiker. Gefordert wird, die sogenannte Widerspruchsregelung bei Organspenden bzw. Organtransplantationen gesetzlich festzuschreiben. Die Entnahme von Organen bei Hirntod müsse dann nur bei ausdrücklichem Widerspruch unterbleiben.


    Deutschland gilt bisher die "Zustimmungslösung". Organe dürfen nach dem Hirntod eines Patienten nur entnommen werden, wenn der Gestorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Dagegen gilt in neun EU-Ländern eine "Widerspruchsregelung", nach der Organe nur dann nicht entnommen dürfen, wenn zu Lebzeiten widersprochen wurde. Wichtig zu wissen: Auch in einer Patientenverfügung ausdrücklich darauf hinzuweisen ob ein evtl. vorhandener Organspendeausweis weiter gelte soll oder nicht.

    Hochsensibilität ist keine Krankheit, sondern eine psychologische und neurophysiologische Ausprägung, die sich einigen Experten zufolge bei etwa 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung findet. Zum ersten Mal beschrieben wurde das Phänomen 1996 von der US-amerikanischen Psychologin Elaine Aron. Inzwischen gibt es eine große Menge von Literatur zu dem Thema und auch einen auf Aron zurückgehenden Fragebogen, mit dem Psychologen Hochsensibilität erfassen können. Allerdings gibt es kaum aussagekräftige und methodisch einwandfreie Studien, die erklären können, inwiefern das Gehirn der Betroffenen Reize von außen anders verarbeitet als bei anderen Menschen. Außerdem scheint es, als dass Hochsensibilität verschiedene Facetten annehmen kann.


    "Hochsensibel - Leben ohne Filter im Kopf". (Jessica Kühn)

    Nach dem Lesen dieser Überschrift hat wohl jede und jeder Einzelne gewisse Erinnerungen an schreckliche Ereignisse im Kopf. Vielleicht auch bestimmte Gefühle und Vorstellungen, wie es einem selbst nach einem potenziell belastenden Ereignis erging oder wie es betroffenen Kollegen wohl gehen mag. Diese Erinnerungen, Gefühle und Vorstellungen sind mehr oder weniger intensiv und hängen u.a. auch davon ab, wie nah man selbst an diesem Geschehen tatsächlich oder aber auch indirekt, beispielsweise weil man jemanden persönlich kannte, der tödlich verunglückte, beteiligt war. Es hängt aber auch davon ab, wie man im Nachgang diese Ereignisse für sich selbst verarbeitet hat.


    Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl möglicher belastender Ereignisse im Leben eines Menschen. Das eine oder andere Ereignis führt zu Krisen, die in der Regel aber kurz- oder mittelfristig zu bewältigen sind und letztendlich zur menschlichen Reifeentwicklung gehören. Zu derartigen Ereignissen zählen Beziehungskonflikte, Trennung/Scheidung, Schulversagen oder berufliche Misserfolgserlebnisse, aber auch Verschuldung. Solche Lebensereignisse sind zwar häufig psychosozial belastend, unterscheiden sich jedoch von Ereignissen mit tatsächlichem oder drohendem Tod oder ernsthafter Verletzung oder einer Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person bzw. anderer Personen. Mit diesen "kritischen Ereignissen", die zusätzlich außerhalb des regulären Erfahrungshorizontes eines Menschen liegen, werden in Sozialberufen Tätige, Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, der Polizei, Feuerwehr u.a.. im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung – berufsbedingt – um ein Vielfaches häufiger konfrontiert. Eine große Palette unterschiedlichster Sachverhalte von Einzelschicksalen bis hin zu Großschadenslagen begegnet vielen Mitarbeitern bei der Verrichtung ihres alltäglichen Dienstes. Die Bandbreite potenzieller Belastungsfaktoren in den genannten Berufsgruppen ist groß. Dieser Artikel beschränkt sich auf einsatzbedingte Belastungen bzw. potenziell belastende Ereignisse, wie sie sich in letzter Zeit beispielsweise mit dem Zugunglück in Bad Aibling, dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum, den Terroranschlägen in Ansbach und Würzburg oder dem Busunglück bei Münchberg in Oberfranken zugetragen haben. Diese Ereignisse sind nur eine unvollständige Aufzählung dessen, was Einsatzkräfte vielleicht miterleben mussten und als belastend empfunden haben. Genauso kann auch ein schwerer Verkehrsunfall, ein Suizid, exzessive Gewaltanwendung gegen Einsatzkräfte und vieles mehr aus dem täglichen Einsatzgeschehen zu Belastungen für den Einzelnen führen. Grundsätzlich weist das Erleben von schwerer Verletzung, Tod und Sterben – insbesondere wenn eigene Kollegen oder Opfer mit hohem Identifikationscharakter betroffen sind, oder die Gefahr des eigenen Todes oder schwerer Verletzung droht – ein hohes Belastungspotenzial auf.


    Was kann jemand, der sich belastet fühlt, selbst dazu beitragen, damit er sich schnell und bestmöglich wieder erholt? Welche Unterstützungsmöglichkeiten werden durch den Arbeitgeber angeboten? Und wie sind die Zugangswege zu solchen Angeboten?


    Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

    Im Folgenden wird in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeit der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) eingeführt, um die Möglichkeiten der fachlich fundierten Unterstützung für Einsatzkräfte vorzustellen. PSNV beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. Sie wird unterschieden in PSNV-B: Maßnahmen für betroffene Personen aus der Bevölkerung und in PSNV-E: Maßnahmen für Einsatzkräfte.


    Primärprävention

    Kann für den Einzelnen bewirken, das Belastungsausmaß in künftigen, auch extremen Situationen zu senken und damit das Risiko von Traumafolgestörungen zu verringern, nach dem Motto "Wissen hilft."


    Sekundärprävention

    Maßnahmen der PSNV während und vor allem nachdem eine extreme Ereignissituation eingetreten ist, werden der sekundären Prävention zugeordnet. Unter Einsatzbedingungen, kommt es einerseits relativ selten vor, dass Sofortmaßnahmen der PSNV-E durch Fachkräfte erfolgen können oder müssen, da Aspekte wie beispielsweise eine kurze Einsatzdauer oder aber das "Funktionieren" dem auch fachlich entgegenstehen. Andererseits macht es Sinn, die Arbeit zusätzlich mit einer psychosozialen Einsatzbegleitung durch sogenannte Peers und psychosoziale Fachkräfte zu ergänzen. Bei Bedarf können dann aktive Sofortmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise Einzelbetreuung ohne Zeitaufschub.


    Eine schnelle Alarmierung ist oftmals auch eine Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Einsatznachsorge. Abgesehen von Erstinterventionen vor Ort in kollegialer und strukturierter Form sowie umgehend beginnenden psychologischen Einzelbetreuungsmaßnahmen, die bedarfsorientiert erfolgen, findet die methodisch-strukturierte Nachbereitung in der Regel im Abstand von wenigen Tagen bis hin zu zwei bis drei Wochen nach dem potenziell belastenden Geschehen statt. Die methodisch-strukturierte Nachbesprechung ist keine Psychotherapie.


    Die Nachsorge in Form einer methodisch-strukturierten Nachbereitung findet in Gruppengesprächen und optional (zusätzlich zu den Gruppennachsorgegesprächen) in Einzelberatungsgesprächen nach SbE1-Standards statt. Die Durchführung und Leitung einer methodisch strukturierten Nachbereitung obliegt immer einer psychosozialen Fachkraft, die über eine wissenschaftliche Ausbildung im psychologischen, sozialwissenschaftlichen, pädagogischen, ärztlich-medizinischen oder theologischen Bereich verfügt, eine PSNV-E spezifische Qualifizierung (seit 2014: SbE), regelmäßige Fortbildungen und Feldkompetenz hat. Diese Einsatznachbereitung wird i. d. R. von Peers unterstützt; Peers sind Angehörige der jeweiligen Organisation die ebenfalls eine PSNV-E spezifische Qualifizierung (seit 2014: SbE), regelmäßige Fortbildungen nachweisen können, Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen genießen sowie über Organisationswissen verfügen.


    Anlass für die Durchführung einer methodisch strukturierten Nachbereitung ist nicht die Belastung von Einzelnen, sondern das kritische Ereignis per se. Ein (Extrem)Ereignis, das bei jedem Menschen eine tiefe psychische Erschütterung hervorrufen kann, die wiederum mit negativ empfundenen Auswirkungen auf die psychophysiologische Verfassung und das allgemeine Wohlbefinden einhergeht. Eine zeitnah einsetzende Nachsorge kann eine Entlastung und einen prognostisch günstigen Verlauf auftretender Stresssymptomatik, wie Gedankenkreisen, schreckliche Bilder im Kopf, Alpträume u. v. m. bewirken. Sehr viele Betroffene zeigen nach einem derartigen Geschehen akute Belastungsreaktionen (ABR), die zumeist von selbst wieder abklingen. Viele entwickeln zu diesen ABR zusätzlich einen Symptomstress, der unnötig und sozusagen "hausgemacht" ist. Symptomstress entsteht aufgrund dysfunktionaler Zu- und Einordnung von Symptomen, die jemand vielleicht erstmalig in seinem Leben bei sich wahrnimmt. Anstatt sich darüber zu informieren, beispielsweise welchen Sinn diese Symptome haben, ziehen sich manche Betroffene zunehmend zurück. Sie versuchen diese innerpsychischen Zustände zuzuordnen und zu kompensieren, manchmal indem Alkohol und/oder Medikamente eingenommen werden, und geraten mehr und mehr in einen "Teufelskreis" aus Angst vor Kontrollverlust und Gedanken "verrückt zu werden". Zudem werden die Symptome bestenfalls eine Zeitlang unterdrückt, um dann unkontrolliert bzw. unkontrollierbar hervorzutreten. Typischerweise kommt es zu Schlafproblemen, fortschreitender Erschöpfung, was mittel- und langfristig zu einer ernsthaften Traumafolgestörung führen kann.


    Unter Traumafolgen wird oftmals nur die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) gesehen. Aber genauso oder sogar noch häufiger kann es zu Partnerschaftsproblemen, Depressionen, Angststörungen, Substanzmissbrauch/-abhängigkeiten, körperlichen Beschwerden (Somatisierungsstörungen), sexuellen Störungen u. a. kommen. Daher empfiehlt es sich für Führungskräfte, in ihrer Fürsorgeverantwortung auf das PSNV-Angebot auf jeden Fall zuzugreifen, wenn ein kritisches Ereignis mit Belastungspotenzial für die eingesetzten Mitarbeiter (z. B. Suizid in den eigenen Reihen). Darüber hinaus sollte der selbst geäußerte oder über Dritte weitergeleitete subjektive Bedarf ebenfalls eine Alarmierung von PSNV-E- Kräften (Peers und psychosoziale Fachkräfte) nach sich ziehen. Und auch für die Führungskräfte selbst empfiehlt es sich, aufgrund der Fürsorgeverantwortung als Vorgesetzte, sich von einer psychosozialen Fachkraft fachlich kompetent beraten zu lassen.


    Nicht zuletzt wird von Betroffenen im Nachgang oftmals berichtet, dass das Geschehene nicht die größte Belastung dargestellt habe, sondern das, was daraufhin in rechtlicher, bürokratischer und organisatorischer Hinsicht auf sie zugekommen sei. Zum Beispiel, wenn nicht geklärt ist, ob ein Dienstunfall vorliegt und die Kostenerstattung auf sich warten lässt. Oder, wenn nicht klar ist, wie es dienstlich weitergehen kann, ob jemand im Krankenstatus ist oder nicht. Häufig sind es Fragen und Angelegenheiten, die leicht zu regeln wären, aber unnötigerweise belastend zu dem eigentlich belastenden Einsatz hinzukommen. Hier ist eindeutig eine "administrative Assistenz" erforderlich, die meistens durch den Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters geleistet wird.


    Tertiärprävention

    Tertiäre Präventionsmaßnahmen der PSNV-E erfolgen ab der vierten Wochen nach dem Anlassereignis nunmehr ausschließlich durch psychosoziale Fachkräfte (nicht durch Peers) und stehen Betroffenen zur Verfügung, die weiterhin eine Symptombelastung zeigen. Ziel ist es, wenn keine Erholung innerhalb von ca. acht Wochen eintritt, sondern eine Chronifizierung der Symptomatik gegeben ist, denjenigen zeitnah fundiert psychodiagnostisch zu untersuchen und ggf. psychotherapeutisch zu behandeln. Mit der Vermittlung an eine externe Institution, die fachlich fundierte Psychotherapie anbietet, ist die PSNV beendet. Weitere Kontakte des Klienten zur psychosozialen Fachkraft finden dann nicht mehr im Rahmen von PSNV-E statt und sollten aus fachlichen Gründen (allmählich) eingestellt werden. Schließlich möchte der Klient in seinen ursprünglichen Alltag zurückfinden, wo es vor dem Ereignis für gewöhnlich auch keine psychosoziale Fachkraft oder einen Peer an seiner Seite gab. Für die Diagnostik und ggf. Behandlung der Symptomatik oder Erkrankung ist der behandelnde Psychotherapeut zuständig und verantwortlich.


    Was kann man selbst nach einem potenziell belastenden Ereignis beitragen, um sich wieder zu erholen?

    Psychologisches Grundwissen gehört heutzutage schon zum Allgemeinwissen, wenn man sich vergegenwärtigt, was in den Medien über Stressmanagement, Resilienz, Burnout usw. in alle Welt hinausinformiert wird. Daher sollten Mythen, wie immer "stark" zu sein, darf keine Gefühle zeigen und schon gar nicht weinen, längst als veraltet und vor allem falsch in der Kuriositätensammlung archiviert worden sein. Sarkasmus, Zynismus und "Galgenhumor“ als Schutzpanzer gegen quälende Erinnerungen an extreme Situationen funktionieren nur bedingt und manchmal wendet sich dieses Verhalten gegen die eigene Person und führt eher zu Verbitterung oder Krankheit. Neben der eigenen Lebens- und Einsatzerfahrung verfügen z.B. Einsatzkräfte für gewöhnlich über die Basiskompetenz, psychische erste Hilfe zu leisten. Diese Kompetenz, die Unterstützung, das Engagement, die Hingabe mit der sehr viele Mitarbeiter tagtäglich ihren Dienstverrichten, verdient allemal im Umkehrschluss, dass Sie auch wirksame Hilfsangebote erhalten. Daher liegt es maßgeblich an der persönlichen Bereitschaft und Eigenverantwortung, Hilfsangebote, die der Arbeitgeber anbietet, in Anspruch zu nehmen.


    Die Umsetzung der Standards in der PSNV -E- "ist Ausdruck der Fürsorge und Wertschätzung der Organisation gegenüber ihren Bediensteten.“ (Quelle: BP 03_17)

    Schweden: Sind bald alle Zahlungen bargeldlos? erstes Land ohne Bargeld? Fast 80 Prozent aller Zahlungen in Schweden erfolgen heute bargeldlos. In Sachen bargeldloses Zahlen nimmt das Land eine Vorreiterrolle ein. 80 Prozent aller Zahlungen in Schweden erfolgen bargeldlos. Auch die Hälfte der Banken funktioniert bereits ohne Bargeld. Warum liegt das Land so weit vorn? Die Schweden sind ein modernes Volk und gegenüber der IT-Technologie generell sehr aufgeschlossen. Erscheint eine Technik günstig, sicher und praktisch, wird sie gerne angenommen. Doch das Geheimnis der schwedischen Vorreiterrolle beim bargeldlosen Zahlungsverkehr liegt nicht allein in der technikaffinen Bevölkerung. Weiterlesen...